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BVerwG, 28.04.1993 - 1 B 64.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.1993 - 14 S 1654/92
- BVerwG, 28.04.1993 - 1 B 64.93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92
Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung
Auszug aus BVerwG, 28.04.1993 - 1 B 64.93
Die unselbständige Androhung von Zwangsmitteln bleibt außer Ansatz, weil sie wirtschaftlich nicht zusätzlich belastet (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64).
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.1993 - 14 S 860/93
Streitwert im Verfahren gegen eine Gewerbeuntersagung nach GewO § 35
Das Interesse eines Klägers an einer Aufhebung einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 S. 2 GewO bewertet der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 28.04.1993 - BVerwG 1 B 64.93 -) in der Regel mit DM 10 000, 00. Eine weitere Differenzierung nach dem jeweiligen Umfang einer erweiterten Gewerbeuntersagung hält der Senat dagegen für nicht angebracht.